Schulcomputer und Internetzugang für Schüler*innen
Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe. In der momentanen Situation benötigen die Kinder ein Notebook und einen Internetzugang, um uneingeschränkt am digitalen Unterricht teilnehmen zu können.
Die einzelnen Sozialleistungsträger bieten die Möglichkeit an, die
Kosten zur Anschaffung für die benötigten Geräte zu erstatten. So soll
sichergestellt werden, dass jedes Kind am digitalen Unterricht
teilnehmen kann.
Für die Beantragung werden konkrete Kostenvoranschläge und die
Bescheinigung der Schule benötigt. Die Geräte sollten dabei im
unteren bis mittleren Preissegment liegen. Die Leistungsträger werden
voraussichtlich nur ein Laptop pro Familie gewähren, es sei denn, es
gibt in der Familie mehr als drei Kinder im schulpflichtigen
Alter.
Diese Personengruppen haben einen Anspruch:
- SGB-II-Leistungsberechtigte
Antrag auf Schulcomputer / SGB II (Jobcenter)
- SGB-XII-Leistungsberechtigte
Antrag auf Schulcomputer / SGB XII
- AsylbLG-Leistungsberechtigte
Antrag auf Schulcomputer / AsylbLG
- Haushalte mit geringem Einkommen
Antrag auf Schulcomputer / SGB II (Jobcenter)
Die hier aufgeführten Musteranträge wurden vom Erwerbslosenverein Tacheles e.V. im Rahmen der Kampagne „Schulcomputer sofort“ erstellt.
Hier finden Sie weitere Informationen für das Beantragen des Schulcomputers:
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2634/