Schulcomputer

Schulcomputer und Internetzugang für Schüler*innen

Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe. In der momentanen Situation benötigen die Kinder ein Notebook und einen Internetzugang, um uneingeschränkt am digitalen Unterricht teilnehmen zu können. 

Die einzelnen Sozialleistungsträger bieten die Möglichkeit an, die Kosten zur Anschaffung für die benötigten Geräte zu erstatten. So soll sichergestellt werden, dass jedes Kind am digitalen Unterricht teilnehmen kann.

Für die Beantragung werden konkrete Kostenvoranschläge und die Bescheinigung der Schule benötigt. Die Geräte sollten dabei im unteren bis mittleren Preissegment liegen. Die Leistungsträger werden voraussichtlich nur ein Laptop pro Familie gewähren, es sei denn, es gibt in der Familie mehr als drei Kinder im schulpflichtigen Alter. 

Diese Personengruppen haben einen Anspruch: